Damit Sie möglichst sorgenfrei und erholsam Ihre Urlaubstage bei uns im Haus verbringen können, haben wir umfassende Vorkehrungen zu Ihrem Schutz und Wohlbefinden getroffen.

Um Ihnen möglichst viel Flexibilität in diesem Sommer zu geben, haben wir die Bedingungen für eine kostenfreie Stornierung im Sommer 2022 wie folgt angepasst:

Sie können jetzt Ihren Urlaub bei uns bis 1 Woche vor Anreise KOSTENLOS stornieren
Sie bekommen Ihre Anzahlung abzüglich der Bankspesen zurück. Wir freuen uns natürlich umso mehr, wenn Sie Ihren Aufenthalt verschieben und die Zeit in Stuben später genießen.

1 Woche vor Anreise: keine Kosten (außer Bankspesen bei Anzahlung)
Kürzer als 7 Tage: 90% des Arrangementpreises

Für alle Buchungen gelten ansonsten die Österreichischen Hotel-Vertragsbedingungen.
Bei vorzeitiger Abreise, verspäteter Ankunft oder bei No-Show werden 100% der Buchung in Rechnung gestellt sofern die Zimmer nicht weitervermietet werden können.

Im Falle, dass es zu einer behördlichen Schließung, Lock Down durch die Regierung oder Grenzsperren kommen sollte, können Sie selbstverständlich kostenfrei stornieren.

Um Ihnen Unannehmlichkeiten zu ersparen, empfehlen wir Ihnen eine Reiserücktrittsversicherung inklusive Bezug auf Covid-19.

Die Europäische Reiseversicherung (kostenpflichtig) ist eine tolle, allgemeine Reiseversicherung und versichert zusätzlich noch den Fall, wenn bei Ihnen erhöhte Temperatur gemessen wird, auch wenn ein späteres Testergebnis negativ ist.

https://service.europaeische.at/doc/de/Information-Hotellerie-Oesterreich.pdf

https://start.europaeische.at/index.php?key=hsp&agencyNumber=10014410

Laut Versicherung bekommen Sie Ihr Geld zurück, wenn Sie Ihren Urlaub nicht antreten können oder abbrechen müssen, weil

  • weil bei Ihnen erhöhte Temperatur gemessen wird, auch wenn ein späteres Testergebnis negativ ist, oder Sie auf COVID-19 positiv getestet wurden, ohne Symptome zu zeigen
  • weil Sie an COVID-19 Symptomen erkranken
  • weil ein naher Angehöriger oder eine im gemeinsamen Haushalt lebende Person an COVID-19 erkrankt und Ihre dringende Anwesenheit erforderlich ist
  • weil ein naher Angehöriger im gemeinsamen Haushalt an COVID-19 erkrankt und Sie sich deshalb in Quarantäne begeben müssen.

In all diesen Fällen würde Ihnen die Versicherung die Hotelkosten erstatten.

Wann dürfen Stornogebühren verrechnet werden?

  • Sofern das Hotel geöffnet und erreichbar ist
  • Sofern der Gast reisen darf, aber trotzdem storniert (z.B. aus Angst und reiner Sorge vor möglicher Ansteckung)

Dürfen Stornogebühren verrechnet werden, sollte es eine behördliche Schließung des Hotels oder von Stuben geben?
Nein.

Dürfen Stornogebühren verrechnet werden, sollte das Hotel oder Stuben unter Quarantäne stehen?
Nein.

Ich habe eine Kreditkarte, welche ebenso eine Stornoversicherung beinhaltet und erspare mir deshalb den Abschluss einer Reiseversicherung über das Hotel. Somit ist mein Urlaub sicherlich abgesichert, oder nicht?
Achtung! Die Bedingungen für den Stornoschutz von Kreditkarten können je nach Anbieter sehr unterschiedlich sein. Bitte prüfen Sie u.a. folgendes:

  • Was sind die Storno-Konditionen und wie hoch ist die Deckung?
  • Bis zu welchen Reisekosten bin ich versichert?
  • Bin nur ich als Kreditkarteninhaber versichert oder auch meine mitreisende Familie?
  • Gilt der Versicherungsschutz nur, wenn die Reise mit meiner Kreditkarte bezahlt wurde?
  • Wie hoch ist der Selbstbehalt?
  • Ist Covid-19 im Versicherungsschutz bereits enthalten oder immer noch Ausschlussgrund?

Was wird alles von der Europäischen Reiseversicherung in Zusammenhang mit Covid-19 gedeckt?
Es besteht Deckung für den Fall, dass ein versicherter Gast die Reise nicht antreten kann oder abbrechen muss,

  • weil eine erhöhte Temperaturgemessen wird, auch wenn ein späteres Testergebnis negativ ist, oder er/sie auf COVID-19 positiv getestet wurden, ohne Symptome zu zeigen.
  • weil er/sie an COVID-19 Symptomen erkrankt ist.
  • weil ein naher Angehöriger oder eine im gemeinsamen Haushalt lebende Person an COVID-19 erkrankt und eine dringende Anwesenheit erforderlich ist.
  • weil ein naher Angehöriger im gemeinsamen Haushalt an COVID-19 erkrankt und der Gast sich deshalb in Quarantäne begeben müssen.

Wann besteht keine Deckung der Reiserücktrittsversicherung?

  • Bei Stornierung aus Vorsicht, weil der Gast ein Risikopatient ist
  • Wenn der Gast Sorge vor einer Ansteckung hat
  • Stornogründe, die ursächlich mit der bisherigen Pandemie im Zusammenhang stehen, wie z.B. ein Arbeitsplatzverlust
  • Sollte der Fall einer zweiten Welle (Grenzschließungen oder Shut Down) eintreten, wird diese ebenfalls nicht von der Versicherung gedeckt, in dem Fall dürfen Ihnen aber auch vom Hotel keine Stornogebühren verrechnet werden.

Was passiert, wenn ich während des Urlaubes krank werde und die Behörden mich auffordern, mich auf direktem Weg nach Hause in Selbstisolation/Quarantäne zu begeben?
Sollte der Gast während des Urlaubes erkranken und die Heimreise antreten, so sind die Reiseabbruchkosten bis zur max. abgeschlossenen Versicherungssumme gedeckt.

Was passiert, wenn ich während des Urlaubs erkranke und die Behörde mir vorschreibt, dass ich im Hotel in Quarantäne bleiben muss und nicht heimreisen darf?
Sollte der Gast während des Urlaubes erkranken im Hotel unfreiwillig verlängern müssen, so deckt die Versicherung pro Polizze bis zu max. € 3.000,- für Übernachtung und Verpflegung.

Welche Kosten werden während des Aufenthalts nicht gedeckt?

  • Eine behördliche Quarantäneunterbringung außerhalb des Hotels
  • Das Hotel wird behördlich unter Quarantäne gestellt, weil ein Gast/Mitarbeiter erkrankt oder ein Verdachtsfall ist
  • Kosten für die medizinische Versorgung

Aufgrund eines Vorfalles werden die Lifte vorübergehend geschlossen. Berechtigt das zu einer kostenlosen Stornierung oder einem Reiseabbruch, weil das Skifahren jetzt nicht mehr möglich ist?
Nein. Die Schließung der Liftanlagen steht nicht im Zusammenhang mit der von Ihnen gebuchten Leistung im Hotel und berechtigt daher nicht zu einer kostenlosen Stornierung.

Die Reisefreiheit in meinem Heimatland wird eingeschränkt und die Grenzen geschlossen. Ich kann daher meinen geplanten Urlaub nicht antreten. Was ist mit den Storno kosten?
ln diesem Fall darf das Hotel keine Stornokosten verrechnen.

Wie sieht es bei einer Reisewarnung aus? Darf man hier kostenlos stornieren?
Nein, bei Individualreisen (Direktbuchung bei Hotel oder über booking.com) ist eine Reisewarnung im Zielland kein Grund für eine kostenlose Stornierung.

Wenn ich keine Versicherung abschließe und auch sonst keinen Stornoschutz habe, kann mir das Hotel die vertraglich geschuldeten Stornokosten in Rechnung stellen wenn ich an den Symptomen von Covid-19 oder an Covid-19 nachweisbar erkranke?
Ja. Genau aus diesem Grund wird eine Reisestorno- und Rücktrittsversicherung angeboten, welche genau diese Szenarien versichert. Bitte schließen Sie deshalb unbedingt eine entsprechende Reiseversicherung ab, zu Ihrem aber auch zu unserem Schutz.

  • Tägliche Reinigung und Desinfektion aller öffentlichen Bereiche
  • Desinfektionssäulen und -spender in allen öffentlichen Räumen
  • Tägliches Lüften mit frischer Bergluft
  • Die Wäsche wird mit Desinfektionswaschmittel gewaschen.
  • Alle Gemeinschaftsbereiche werden regelmäßig gelüftet, gereinigt und desinfiziert.
  • Wir halten uns an den Mindestabstand um Ihren Komfort und Ihre Sicherheit jederzeit zu gewährleisten.
  • Bitte waschen und desinfizieren auch Sie Ihre Hände mehrmals täglich.

Wir sorgen dafür, dass es allen Gästen möglich ist, den Sicherheitsabstand zu anderen Gästen einzuhalten: Die maximal erlaubte Personenzahl im Frühstücksraum ist jeweils ausgeschrieben.
Mit Ihrer Umsicht schützen Sie sich selbst - darum bitten wir Sie:

  • Mindestens 1 Meter Abstand zu anderen Personen
  • Handdesinfektionen stehen für Sie jederzeit am Buffet griffbereit.
  • Zwischen allen Tischen ist ein Mindestabstand von 2 Meter vorgesehen.

  • Sauna und Ruheraum geöffnet – Einhaltung von Mindestabstand und begrenzte Personenanzahl
  • Aufgüsse dürfen vorerst nicht durchgeführt werden. Kein tragen von Mund-Nasen-Schutz in den Feuchträumen.

ABSTAND HALTEN – wir passen auf uns auf
Wir sorgen dafür, dass es allen Gästen möglich ist, den Sicherheitsabstand zu anderen Gästen einzuhalten: Die maximal erlaubte Personenzahl im Frühstücksraum und  in der Sauna ist jeweils ausgeschrieben.
Mit Ihrer Umsicht schützen Sie sich selbst - darum bitten wir Sie:
Mindestens 1 Meter Abstand zu anderen Personen
Stausituationen an der Rezeption und am Buffet zu vermeiden
Auf Händeschütteln und Umarmung verzichten
Hände mehrmals täglich mit Seife und Wasser mind. 30 Sekunden waschen
Nach Möglichkeit kontaktlos zahlen
Berührung im Gesicht mit ungereinigten Händen vermeiden
In die Armbeuge oder in ein Taschentuch niesen oder husten
+ bei Anzeichen von Krankheit nicht verreisen. Bei Anzeichen während des Aufenthaltes
telefonisch Kontakt mit dem Gastgeber aufnehmen.

Unseren Gästen stehen 2 Gemeindeärzten zur Verfügung, die auch nachts den Notfalldienst abdecken.

Gemeindearzt Dr. Beiser Elmar - Praktischer Arzt, Hausapotheke
Tel.: +43 5583 2032
Mobil: +43 699 17713000

Gemeindearzt Dr. Muxel Reinhard - Praktischer Arzt, Hausapotheke
Tel.: +43 5583 3300
Mobil: +43 664 1009344

Aus gegebenem Anlass werden die Restaurants im Dorf  nicht die gewohnten Kapazitäten anbieten können. Wir empfehlen Ihnen daher Ihre Mittagspause oder ihr Abendessen in Stuben so früh wie möglich zu reservieren. Gerne sind wir Ihnen dabei behilflich.

Alle Infos zu Covid19 - Stuben am Arlberg
https://www.stuben-arlberg.at/winterurlaub-mit-sicherheit/

 
Alle Infos zu Covid19 – Stuben am Arlberg
https://www.stuben-arlberg.at/Sommer2021/

Wir freuen uns Sie bei uns begrüßen zu dürfen.

Mit schönen Grüßen,
Ihre Martina Pfurtscheller